Rechtliches
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- Geschrieben von: Peter Mayer
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Datenschutzerklärung
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Datenschutzerklärung:
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Wenn Sie diese Website benutzen, werden verschiedene personenbezogene Daten erhoben. Personenbezogene Daten sind Daten, mit denen Sie persönlich identifiziert werden können. Die vorliegende Datenschutzerklärung erläutert, welche Daten wir erheben und wofür wir sie nutzen. Sie erläutert auch, wie und zu welchem Zweck das geschieht.
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Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Landes Baden-Württemberg.
Sie haben im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen jederzeit das Recht auf unentgeltliche Auskunft über Ihre gespeicherten personenbezogenen Daten, deren Herkunft und Empfänger und den Zweck der Datenverarbeitung und ggf. ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten. Hierzu sowie zu weiteren Fragen zum Thema personenbezogene Daten können Sie sich jederzeit unter der im Impressum (Hauptmenu - Rechtliches) angegebenen Adresse an uns wenden.
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Diese Seite dient der Berichterstattung und Ankündigung von sportlichen Ereignissen und wird durch ehrenamtliche Helfer in deren Freizeit gestaltet. Sollte sich jemand durch Inhalte und Bilder auf dieser Seite in seinen Rechten verletzt sehen, so bitten wir um eine kurze Nachricht. Wir werden dann umgehend richtig stellen.
AGB
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AGB zum 24. Filderstadt-Halbmarathon, 7,6 km-Lauf, Schüler- und Bambiniläufe und 1. Firmen-Teamlauf
1.) Veranstalter des 21. Filderstadt-Halbmarathons, des 7,6 km-Laufs, der Schüler- und Bambiniläufe und des 3. Firmen-Teamlaufs ist die LG Filder e.V., Dombasler Str. 8, 70794 Filderstadt.
2.) Startberechtigt für den Halbmarathon sind Läufer des Jahrgangs 1999 und älter, für den 7,6 km-Lauf des Jahrgangs 2001 und älter.
3.) Der Veranstalter weißt ausdrücklich darauf hin, dass eine Teilnahme nur bei ausreichender körperlicher Leistungsfähigkeit in Betracht gezogen werden sollte. Es obliegt jedem Teilnehmer selbst, seine gesundheitliche Verfassung vorher, ggf. auch unter Hinzuziehung eines Arztes, zu überprüfen. Der Teilnehmer versichert mit der Anmeldung, dass er gesundheitlich imstande ist, an der Veranstaltung teilzunehmen. Der Veranstalter haftet nicht für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung.
4.) Im Falle einer Absage der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt besteht keine Schadensersatzpflicht des Veranstalters.
5.) Bei Pflichtverletzungen, die nicht Verletzungen einer Hauptleistungspflicht sind, besteht keine Schadensersatzpflicht des Veranstalters, seiner Vertreter, seiner Erfüllungsgehilfen und Dritter, derer sich der Veranstalter zur Durchführung der Veranstaltung bedient, für Sach- und Vermögensschäden, sofern die Pflichtverletzung nicht mindestens grob fahrlässig begangen wurde. Die Haftung für Personenschäden bleibt hiervon unberührt.
6.) Der Veranstalter weißt darauf hin, dass die Teilnehmer nichts in den Umkleidekabinen unbeaufsichtigt lassen sollten. Der Veranstalter haftet nicht für abhanden gekommene Sachen.
7.) Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, bleiben die übrigen gleichwohl gültig.